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BGH, 14.06.1961 - V ZR 88/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1961, 761
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 07.05.1920 - VII 12/20
Ist der Nachtpförtner eines Hotels im Sinne des § 701 Abs. 2 BGB. als "den …
Auszug aus BGH, 14.06.1961 - V ZR 88/59
Der Einwand der Revision, daß das Oberlandesgericht sich bei Beurteilung dieser Fragen nicht auf seine eigenen Kenntnisse hätte verlassen dürfen, geht fehl, da es grundsätzlich dem pflichtmäßigen Ermessen des Tatrichters unterliegt, inwieweit er sich selbst für fachkundig genug erachten und daher von einer Hinzuziehung Sachverständiger absehen darf (RGZ 99, 70, 72), und für eine Ermessensüberschreitung im vorliegenden Falle kein Anhaltspunkt besteht; daß das spezifische Gewicht der Kohle größer ist, wird im Urteil berücksichtigt.
- BGH, 14.10.1966 - V ZR 188/63
Kaufvertrag über ein Haus - Anfechtung wegen argistiger Täuschung über Mängel des …
In anderen Entscheidungen wurde bei unbeschränktem Freizeichnungswortlaut eine einschränkende Auslegung verneint, zum Teil wegen Eindeutigkeit und daher fehlender Auslegungsfähigkeit: so wurde in den Klauseln "ohne Gewähr für den Zustand der Gebäude" und "jede Haftung für Große, Güte und Beschaffenheit der Grundstücke wird ausgeschlossen" ein Ausschluß der Haftung auch für unsichtbare (geheime, heimliche, verborgene) Mängel gesehen (Senatsurteile vom 20. Dezember 1961, V ZR 106/60 S. 5 und vom 27. Mai 1964, V ZR 146/62 S. 6, WM 1964, 853; vgl. ferner die Senatsurteile vom 14. Dezember 1960, V ZR 40/60, BGHZ 34, 32, 33, vom 14. Juni 1961, V ZR 88/59, WM 1961, 861, vom 6. Juli 1962, V ZR 68/61 S. 8 ff und vom 10. Juli 1963, V ZR 66/62, WM 1963, 967).